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Regalinspektion


Bei einer Regalinspektion handelt es sich um eine regelmäßige Kontrolle von gewerblich genutzten Regalen. Da beim Be- und Entladen von Regalen unbeabsichtigte Beschädigungen auftreten können, werden diese durch die Regalinspektion identifiziert. Die Regalinspektion dient somit der Unfallvermeidung im Lager. Die Regalinspektion ist überwiegend eine Sichtkontrolle, die vom Boden aus durchgeführt wird. Es wird unterschieden zwischen der wöchentlichen Sichtkontrolle und der jährlichen Experteninspektion.

Prüfpflichtige Regale und Regalanlagen:  

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschossanlagen

 

Folgende Punkte werden in der DIN EN 15635 Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen festgehalten:  

9.4.2.2 Sichtkontrolle

Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren.

9.4.2.3 Experteninspektionen

In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben.

Unsere Regalprüfung umfasst: 

  • optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und Geräte (BGR 234)
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß EN 15635
  • Kennzeichnung beschädigtet  Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Abgleich der  Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung direkt vor Ort
  • Schadenanalyse ? Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen

Hierzu folgende Informationen:

Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). 
Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden. Eine ?befähigte Person? nach § 2 Abs. 7 der BetrSichV ist derjenige, der durch seine ?Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels verfügt?.
Unsere Regalinspekteure sind mit ihrem fundierten Fachwissen und mit ihrer langjährigen Erfahrung, ?befähigte Personen? und sie haben die Weiterbildung ?Regalinspekteur als befähigte Person?.

Die Regalinspektionen führt das Planungsbüro Buter GbR für uns durch.