Technische Bestimmungen zum Aufbau eines Palettenregals:
- Außenrahmen müssen bei Gängen und Verkehrswegen mindestens 500 mm höher als die oberste Lagerebene sein
- Durchfahrten müssen mit einer geschlossenen Ebene (z.B. Spanplatte) versehen sein
- Die lichte Durchgangshöhe muss mindestens 2.000 mm betragen
- ist der Abstand zwischen den Paletten im Doppelregal kleiner als 100 mm, sind Durchschubsicherungen vorzusehen
- bei Außenrahmen und in den Durchfahrten müssen Eckschütze vorgesehen werden
- bei frei im Raum stehenden Einzelregalen sind rückseitig Gitterrückwände gegen Herabfallen des Lagergutes vorzusehen
- Betonboden mindestens C20/25 nach DIN 1045, Betonstärke mindestens 200 mm
- an jeder Regalanlage sind Traglastschilder anzubringen
Hinweise:
Gemäß BGR 234 Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte können weitere Sicherheitsbestimmungen erforderlich sein. Wir können Ihnen, nach genauen Informationen über den Aufstellungsort, entsprechende Lösungen anbieten.
Wir bitten zu bedenken, dass gem. Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGR 234 die Endrahmen min. 500 mm höher als Oberkante oberste Traverse sein müssen.
Über diese Vorschriften hinausgehende Ausführungsvorschriften wie z. B. Vorgaben der örtlichen Behörde, brandschutztechnische Genehmigungen bzw. Maßnahmen, sind von Ihnen gemeinsam mit Ihrem Architekten zu prüfen.
Alle Maßangaben verstehen sich als ca. Maße.