NET-RACK® Palettenregale PR 75
Palettenregale sind speziell zur Lagerung von Europaletten geeignet.

A : Regallänge (Traversenlängen + Rahmenbreiten)
B : Fachweite (Traversenlänge)
C : Knicklänge (Abstand Boden bis OK 1. Traverse)
D : Lichte Fachhöhe
E 1: Endrahmenhöhe
E 2: Mittelrahmenhöhe
F : Endrahmenerhöhung, min 500 mm ab oberste Traverse
G : Fachlast (Traversenlast je Paar)
H : Rahmenlast (Summe der Fachlasten)
ER : Endrahmen
MR : Mittelrahmen
Bei der Planung sollten Sie sich nach der Raumhöhe, der Hubhöhe des Staplers und der Höhe einer beladenen Palette richten.
Berücksichtigen Sie außerdem die erforderlichen Gangbreiten für den Gabelstapler.
Belastungsvorraussetzungen:
Jede Regalzeile besteht aus mindestens 3 Feldern nebeneinander -
sonst Rahmenlastreduzierung!
Jedes Regalfeld wird mit mindestens 2 Trägerpaaren übereinander ausgestattet.
Die Trägerabstände in einem Regalfeld dürfen sich max. um den
Faktor 1 zu 2 unterscheiden.
Der Betreiber muß gewährleisten, dass der Fußboden in der Lage ist,
die Lasten aus den Rahmen sicher aufzunehmen.
Die Fach- und Traversenbelastung gilt für gleichmäßig verteilte Last.
Die zulässige Durchbiegung beträgt maximal 1/200 der Trägerlänge.
Richtlinie GBR 234 der Berufsgenossenschaft
1. Endständererhöhung um min. 500 mm
2. Regalüberbauten (Durchfahrten) müssen mit Durchfallschutz
(Spanplatte, Holzboden) versehen sein.
Die lichte Durchgangshöhe muss min 2.000 mm betragen.
3. Bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 100 mm zwischen
den Paletten im Doppelregal sind Durchschubsicherungen vorzusehen
(dies gilt nicht für zwangsgeführten Regalbediengeräte).
4. Bei allen Endrahmen müssen Anfahrschutz montiert werden.
Dies gilt auch für Durchfahrten.
5. Wenn eine einseitige Regalzeile frei im Raum steht und eine Seite nicht
zum Be- oder Entladen vorgesehen ist, so muß auf dieser Seite eine
Vorrichtung gegen das Herabfallen von Ladeeinheiten vorgesehen
werden, z.B. ein Rückwandgitter.
6. Bei Quereinstapelung müssen die Paletten gegen Durchfallen gesichert
sein. Zum Beispiel durch Tiefenstege, Tiefenstegrahmen, Spanplatten,
Gitterrosten oder Holzböden. Dies gilt nicht für Paletten, deren
Unterzüge in Tiefenrichtung verlaufen.
7. Für alle Regale sind deutlich sichtbare Tragfähigkeitsschilder
vorzusehen.