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Lagerausstattung Blog: Kurz notiert!



In unserem neuen Lagerausstattung Blog "Kurz notiert!" berichten wir über viel Interessantes und Wissenswertes rund um unser Fachgebiet der Lagerausstattung. Erfahren sie mehr über Themen, die uns beschäftigen und profitieren Sie von unserem Fachwissen, was wir an dieser Stelle gerne mit Ihnen teilen.


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Regalinspektion: Wer? – Warum? – Was?

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Wie alle Arbeitsmittel unterliegen auch Lagerausstattungen und Lagergeräte der Verantwortung des Arbeitgebers. Sie sind durch zahlreiche Ein- und Auslagerungsvorgänge besonderen Belastungen ausgesetzt und so können leicht Beschädigungen an den Lagereinrichtungen entstehen. Um das Risiko, dass Menschen zu Schaden kommen, so gering wie möglich zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle der Lagerausstattung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Maßnahmen dienen jedoch nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter, sie gewährleisten auch eine möglichst uneingeschränkte und effektive Lagernutzung.

Regalinspektionen werden in folgenden Vorschriften und Normen geregelt:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
„§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung: (1) Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit
und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
(...)“
„§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln: (1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nach Satz 1 sind unverzüglich durchzuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.(...)“

DGUV Regel 108-007 (alt: BGR 234)
„1 Anwendungsbereich / 1.1 Diese BG-Regel findet Anwendung auf Lagereinrichtungen und -geräte.(...)“
„3 Allgemeine Anforderungen / Lagereinrichtungen und -geräte müssen nach dieser BG-Regel und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein sowie betrieben und geprüft werden.(...)“
„4 Bau und Ausrüstung / 4.1 Gemeinsame Bestimmungen / 4.1.1 Ausführung / Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können.(...)“

 Auf den Seiten der DGUV kann das Dokument kostenlos runtergeladen werden: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr234.pdf

DIN EN 15635
„(...)Alle Regale sind systematisch und regelmäßig zu inspizieren, wobei dies üblicherweise von der Regal-Aufstellfläche aus durchgeführt wird. Im unteren Bereich der Regale ist mit den meisten Beschädigungen zu rechnen.(...)

Welche Regalinspektionen gibt es?

Die Norm unterscheidet zwischen(...)
„Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht der Experteninspektion durch eine fachkundige Person.
„Interne Prüfung durch eine befähigte Person“ entspricht den Inspektionen oder Sichtkontrollen, die in kürzeren Zeitabständen durchzuführen sind.(...)“

Auf den Seiten der DGUV kann das Dokument kostenlos runtergeladen werden: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5166.pdf

Weitere relevante Normen:
DIN EN 15095
DIN EN 15512
DIN EN 15620
DIN EN 15629
TRBS 1203

Auf den Seiten der DGUV kann das Dokument kostenlos runtergeladen werden:
http://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/foerdern-lagern-logistik/lagereinrichtungen-und-geraete/publikationen

Wer darf die Regalinspektion durchführen?

Laut DIN EN 15635: die geforderte, regelmäßigen Regalinspektionen sind durch fachkundige, befähigte Personen durchzuführen
Laut TRBS 1203: fachkundige, befähigte Personen müssen über entsprechende Fachkenntnisse verfügen (abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Lagerwesens sowie eine angemessene Weiterbildung)

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die regelmäßige, sachgerechte Prüfung der betrieblichen Arbeitsmitteln und damit auch den Regalanlagen zuständig. Er kann diese Aufgabe allerdings auf andere befähigte Personen übertragen, welche dann Arbeitgeberpflichten übernehmen.

Unsere Mitarbeiter haben die Weiterbildung „Regalinspekteur als befähigte Person - Jährliche Experteninspektion“ der DEKRA Akademie und sind entsprechend fachkundige, befähigte Personen um Regalinspektionen durchführen zu dürfen. Bei Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Warum werden regelmäßig Regalinspektionen durchgeführen?

Die regelmäßige Experteninspektion, als auch die wöchtentlichen Sichtkontrollen vom Sicherheitsbeauftragten, sollen die Sicherheit der Arbeitsmittel gewährleisten. Hierzu können Korrekturvorschläge gemacht werden um Schäden zu beheben oder etwaige Schäden vorzubeugen oder zu begrenzen und somit die Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb herzustellen. Grundsätzlich müssen alle Kontrollen neutral durchgeführt und ausreichend dokumentiert werden.

Welche Lagereinrichtungen sind prüfpflichtig?

Nachfolgend eine Liste der wesentlichen, prüfpflichtigen Lagereinrichtungen:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale, Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Spezialregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Lagerbühnen

(Quelle: DEKRA Akademie GmbH, Handbuch: „Weiterbildung zum Regalinspekteur als befähigte Person - Jährliche Experteninspektion“)

Was bietet NET-RACK im Bereich Regalinspektion an?

Detaillierte Informationen finden Sie hier: NET-RACK-SHOP / Service / Regalinspektion

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